Schadensfälle bei Heizöltanks gefährden die Umwelt, bedeuten jedoch auch ein Risiko für Deine Heizung und können Dir sehr hohe Kosten verursachen. Es ist deshalb gesetzlich festgelegt, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, also auch Heizöltanks, durch anerkannte Sachverständige zu prüfen sind.
Die TÜ-TAUNUS führt folgende Tätigkeiten durch GZS bestellte Sachverständige aus:
Die von der TÜ-TAUNUS im Auftrag der GZS durchgeführten Prüfungen sind von den zuständigen Behörden anerkannt.
Die TÜ-TAUNUS führt folgende Tätigkeiten durch GZS bestellte Sachverständige aus:
Die von der TÜ-TAUNUS im Auftrag der GZS durchgeführten Prüfungen sind von den zuständigen Behörden anerkannt.
Nach der neuen hessischen Anlagenverordnung müssen vor dem 1.10.1993 errichtete oberirdische Heizöltanks mit einem Rauminhalt zwischen 1.000 und 10.000 Litern spätestens bis zum 13.02.2006 einmalig durch anerkannte Sachverständige geprüft werden. Auch Kellertanks gelten als oberirdische Heizöltanks.
Sollte Dein oberirdischer Heizöltank mit einem Rauminhalt zwischen 1.000 und 10.000 Litern am 1.10.1993 oder später errichtet worden sein, hätte er bereits durch anerkannte Sachverständige geprüft werden müssen. Hast Du solch einen Tank und ist er bisher nicht geprüft worden, hole bitte diese Prüfung umgehend nach.
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