In nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen muss eine Gasprüfung nach G607 der Flüssiggasanlage alle zwei Jahre von einem DVGW anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Außerdem muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und nach jedem Austausch eines Gerätes, die Flüssiggasanlage durch einen DVGW anerkannten Sachkundigen begutachtet werden.
Bei der Erstprüfung bekommst Du ein Prüfbuch, das Du im Fahrzeug mitführen solltest. Jede durchgeführte Gasanlagenprüfung nach G607 wird in Deinem G607 Prüfbuch bescheinigt. Solltest Du Dein Prüfbuch nicht mehr finden oder kein Prüfbuch erhalten haben, stellen wir für Dich, als KFZ-Sachverständiger der TÜ TAUNUS, im Rahmen der Gasprüfung ein neues Prüfbuch aus.
Unsere KFZ-Sachverständiger der TÜ TAUNUS sind vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) anerkannte Sachkundige und führen an Deinem Wohnwagen oder Wohnmobil die Gasanlagenprüfung nach G607 durch. Unsere KFZ-Sachverständiger der TÜ TAUNUS prüfen dabei die:
Bitte beachte, dass Du eine Gasflasche zur Gasanlagenprüfung mitbringst.
Die Prüfung nach DVGW G607 durch unseren sachkundigen Mitarbeiter ist nicht zu verwechseln mit der Gasanlagenprüfung für den Antrieb von Fahrzeugen (Autogas CNG / Flüssiggas LPG).
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