ABGASUNTERSUCHUNG (UMA)

ABGAS
UNTERSUCHUNG
(UMA)

UMA ist die Abkürzung für die neue „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems“. AU und ASU sind altbekannte Begriffe, die die Überprüfung der ausgestoßenen Abgaswerte Deines Fahrzeugs bezeichnen. In diesem Beitrag erklären wir, warum die beiden letztgenannten Untersuchungen schließlich durch die neue UMA ersetzt wurden und wann die UMA durchgeführt wird

Warum gibt es die UMA?

Im Rahmen der früheren ASU und AU wurde der Schadstoffaustoß Deines Fahrzeugs gemessen und mit den europaweit geltenden Richtwerten verglichen. Im Jahr 1985 wurde die Abgassonderuntersuchung (ASU) für alle Fahrzeuge verbindlich eingeführt.

Einige Zeit später wurde sie dann im Jahr 1993 umbenannt und hieß von da an AU (Abgasuntersuchung). Und schließlich wurde das Verfahren im Jahre 2010 gesetzlich neu geregelt. Seit dem 01.01.2010 heißt die AU nun „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystem“. 

Dieser etwas sperrige Begriff wird mit UMA abgekürzt. Auch wenn sich im allgemeinen Sprachgebrauch die Abkürzungen ASU und AU wacker halten, sind diese streng genommen nicht mehr zutreffend. Denn seit 2010 gibt es nur noch die UMA. Wann diese vorgenommen wird und für welche Fahrzeuge sie verpflichtend ist, kannst Du weiter unten erfahren.

Die Plakette für die AU ist abgeschafft.

Die UMA ist im Gegensatz zu ihren Vorgängern nun fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Da die UMA ein Prüfungsteil der Hauptuntersuchung (HU) ist und keine gesonderte Prüfung mehr darstellt, entfällt inzwischen die altbekannte „AU-Plakette“. Diese Plakette brachte man früher nach bestandener Prüfung am vorderen Kfz-Kennzeichen an. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen Deines Fahrzeugs bescheinigt daher auch immer, dass Dein Fahrzeug die europäischen Standards zum Schadstoffausstoß einhält und die UMA erfolgreich bestanden wurde.

Im Rahmen der früheren ASU und AU wurde der Schadstoffaustoß Deines Fahrzeugs gemessen und mit den europaweit geltenden Richtwerten verglichen. Im Jahr 1985 wurde die Abgassonderuntersuchung (ASU) für alle Fahrzeuge verbindlich eingeführt.

Einige Zeit später wurde sie dann im Jahr 1993 umbenannt und hieß von da an AU (Abgasuntersuchung). Und schließlich wurde das Verfahren im Jahre 2010 gesetzlich neu geregelt. Seit dem 01.01.2010 heißt die AU nun „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystem“. 

Dieser etwas sperrige Begriff wird mit UMA abgekürzt. Auch wenn sich im allgemeinen Sprachgebrauch die Abkürzungen ASU und AU wacker halten, sind diese streng genommen nicht mehr zutreffend. Denn seit 2010 gibt es nur noch die UMA. Wann diese vorgenommen wird und für welche Fahrzeuge sie verpflichtend ist, kannst Du weiter unten erfahren.

Die Plakette für die AU ist abgeschafft.

Die UMA ist im Gegensatz zu ihren Vorgängern nun fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Da die UMA ein Prüfungsteil der Hauptuntersuchung (HU) ist und keine gesonderte Prüfung mehr darstellt, entfällt inzwischen die altbekannte „AU-Plakette“. Diese Plakette brachte man früher nach bestandener Prüfung am vorderen Kfz-Kennzeichen an. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen Deines Fahrzeugs bescheinigt daher auch immer, dass Dein Fahrzeug die europäischen Standards zum Schadstoffausstoß einhält und die UMA erfolgreich bestanden wurde.

Wie war das früher? (ASU und AU)

Bei Fahrzeugen mit einem Fremdzündungsmotor, der allgemein auch als Otto- oder Benzin-Motor bekannt ist, mussten die ausgestoßenen Abgase untersucht werden, wenn das Erstzulassungsdatum nach dem 01.07.1969 lag. Für Dieselmotoren („Selbstzünder“) galt diese Pflichtuntersuchung nur dann, wenn die Erstzulassung nach dem 01.01.1977 erfolgt war. Motorräder hingegen waren von der Untersuchung nur dann betroffen, wenn sie nicht vor dem 01.01.1989 erstmals zugelassen wurden.

Seit 2018: EU-Neuregelung schreibt UMA für alle Fahrzeuge vor.

Doch im Jahr 2018 hat sich einiges getan. Seit dem 01. Januar desselben Jahres schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass alle am Verkehr teilnehmende Fahrzeuge einer generellen Messung unterzogen werden müssen. Hierbei untersucht man am Endrohr den Abgas-Ausstoß. Da diese Neuregelung alle Fahrzeuge betrifft, müssen ungeachtet der Erstzulassung alle Kraftfahrzeuge im Zuge der Hauptuntersuchung auf ihre Einhaltung der Abgaswerte überprüft werden.

Nur UMA – keine ASU oder AU mehr.

Die Untersuchungen ASU und AU sind abgeschafft. Seit dem 01.01.2010 gibt es nur noch die UMA. Diese ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Es gibt seit 2010 nur noch die HU-Plakette und keine gesonderte AU-Plakette mehr. Seit 2018 müssen alle Fahrzeuge im Rahmen der HU auch der UMA unterzogen werden. Du musst für die UMA nicht zusätzlich aktiv werden. Kfz-Prüfingenieure nehmen diese ganz automatisch während der Hauptuntersuchung vor.

Bei der Hauptuntersuchung (TÜV SÜD) wird die UMA vorgenommen.

Der Gesetzgeber hat für Dich als Fahrzeughalter die Prüfungen an Deinem Fahrzeug und deren Umfang neu geregelt und vereinfacht. Damit ist die Hauptuntersuchung nun die einzige Untersuchung, die Du als Fahrzeughalter effektiv zu beachten hast. In einem anderen Beitrag erklären wir Dir, worauf es bei der Hauptuntersuchung ankommt.

Bei Fahrzeugen mit einem Fremdzündungsmotor, der allgemein auch als Otto- oder Benzin-Motor bekannt ist, mussten die ausgestoßenen Abgase untersucht werden, wenn das Erstzulassungsdatum nach dem 01.07.1969 lag. Für Dieselmotoren („Selbstzünder“) galt diese Pflichtuntersuchung nur dann, wenn die Erstzulassung nach dem 01.01.1977 erfolgt war. Motorräder hingegen waren von der Untersuchung nur dann betroffen, wenn sie nicht vor dem 01.01.1989 erstmals zugelassen wurden.

Seit 2018: EU-Neuregelung schreibt UMA für alle Fahrzeuge vor.

Doch im Jahr 2018 hat sich einiges getan. Seit dem 01. Januar desselben Jahres schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass alle am Verkehr teilnehmende Fahrzeuge einer generellen Messung unterzogen werden müssen. Hierbei untersucht man am Endrohr den Abgas-Ausstoß. Da diese Neuregelung alle Fahrzeuge betrifft, müssen ungeachtet der Erstzulassung alle Kraftfahrzeuge im Zuge der Hauptuntersuchung auf ihre Einhaltung der Abgaswerte überprüft werden.

Nur UMA – keine ASU oder AU mehr.

Die Untersuchungen ASU und AU sind abgeschafft. Seit dem 01.01.2010 gibt es nur noch die UMA. Diese ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Es gibt seit 2010 nur noch die HU-Plakette und keine gesonderte AU-Plakette mehr. Seit 2018 müssen alle Fahrzeuge im Rahmen der HU auch der UMA unterzogen werden. Du musst für die UMA nicht zusätzlich aktiv werden. Kfz-Prüfingenieure nehmen diese ganz automatisch während der Hauptuntersuchung vor.

Bei der Hauptuntersuchung (TÜV SÜD) wird die UMA vorgenommen.

Der Gesetzgeber hat für Dich als Fahrzeughalter die Prüfungen an Deinem Fahrzeug und deren Umfang neu geregelt und vereinfacht. Damit ist die Hauptuntersuchung nun die einzige Untersuchung, die Du als Fahrzeughalter effektiv zu beachten hast. In einem anderen Beitrag erklären wir Dir, worauf es bei der Hauptuntersuchung ankommt.

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