FEINSTAUBPLAKETTE

FEINSTAUB-
PLAKETTE

Durch die Beschließung der Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge unter dem §30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 05.12.2007 gilt für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge, die in eine Umweltzone einfahren, die Pflicht zur Anbringung einer Feinstaubplakette.

Im Januar 2008 wurden zunächst in den Städten Berlin, Hannover und Köln die sogenannten Umweltzonen eingerichtet. Weitere Städte folgten nach und nach. In diesen „Zonen“ dürfen nur Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß einfahren. Nachgewiesen wird das durch die an der Windschutzscheibe angebrachte Feinstaubplakette.

Im Januar 2008 wurden zunächst in den Städten Berlin, Hannover und Köln die sogenannten Umweltzonen eingerichtet. Weitere Städte folgten nach und nach. In diesen „Zonen“ dürfen nur Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß einfahren. Nachgewiesen wird das durch die an der Windschutzscheibe angebrachte Feinstaubplakette.

Feinstaubplakette bei der Hauptuntersuchung?

Der verbindliche Mängelkatalog für Kfz-Prüforganisationen schreibt vor, dass die Feinstaubplakette bei der Hauptuntersuchung zu überprüfen ist. Diese ist unter anderem auf Lesbarkeit, Zulässigkeit der angebrachten „Farbe“ sowie auf Richtigkeit des eingetragenen Kennzeichens zu überprüfen. Ist eines dieser Punkte nicht erbracht, führt es zwangsläufig zur Nichterteilung der HU-Plakette. Welche Plakette Dein Fahrzeug erhält, kannst du schnell und einfach mit Hilfe Deiner Fahrzeugdokumente und dem Feinstaubrechner bestimmen.

Gerne erhältst Du auch Deine Feinstaubplakette an unseren Prüfstellen – wir freuen uns auf Deinen Besuch!

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