GASPRÜFUNG (DVGW G607)

GASPRÜFUNG
(DVGW G607)

In nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen muss eine Gasprüfung nach G607 der Flüssiggasanlage alle zwei Jahre von einem DVGW anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Außerdem muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und nach jedem Austausch eines Gerätes, die Flüssiggasanlage durch einen DVGW anerkannten Sachkundigen begutachtet werden.

Was wird geprüft?

Bei der Erstprüfung bekommst Du ein Prüfbuch, das Du im Fahrzeug mitführen solltest. Jede durchgeführte Gasanlagenprüfung nach G607 wird in Deinem G607 Prüfbuch bescheinigt. Solltest Du Dein Prüfbuch nicht mehr finden oder kein Prüfbuch erhalten haben, stellen wir für Dich, als KFZ-Sachverständiger der TÜ TAUNUS, im Rahmen der Gasprüfung ein neues Prüfbuch aus.
Unsere KFZ-Sachverständiger der TÜ TAUNUS sind vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) anerkannte Sachkundige und führen an Deinem Wohnwagen oder Wohnmobil die Gasanlagenprüfung nach G607 durch. Unsere KFZ-Sachverständiger der TÜ TAUNUS prüfen dabei die:

  • Kochstellen
  • Warmwasseraufbereiter
  • Heizungen
  • Gaslampen
  • Zündsicherungen

Was wird darüber hinaus geprüft?

Eine regelmäßige Überprüfung aller gasführenden Bauteile (z. B. Druckprüfung der Gasleitung) an Deinem Wohnmobil oder Wohnwagen ist für Deine eigene Sicherheit sehr wichtig. Sollte eine Undichtigkeit im Gassystem vorliegen, kann die nächste Zigarette in einer Katastrophe enden. Weiterhin bestehen viele Campinganlagen auf eine gültige Plakette, um den Platz nutzen zu dürfen.
Gas ist geruchlos und schwerer als Luft und somit sammelt es sich auf dem Boden. Dem Gas ist ein leicht flüchtiger Geruchsstoff beigemischt; dieser ist zuständig für den typischen Gasgeruch, den wir wahrnehmen.
  • Sichtprüfung
  • Dichtheitsprüfung
  • Funktionsprüfung

Was tun bei Gasgeruch?

  • Flaschen zudrehen
  • den Raum gut lüften
  • keine Funken, z. B. durch Betätigung eines Schalters erzeugen

Bitte beachte, dass Du eine Gasflasche zur Gasanlagenprüfung mitbringst.
Die Prüfung nach DVGW G607 durch unseren sachkundigen Mitarbeiter ist nicht zu verwechseln mit der Gasanlagenprüfung für den Antrieb von Fahrzeugen (Autogas CNG / Flüssiggas LPG).

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