Die Anforderungen für die positive Bewertung für ein H-Kennzeichen (nach § 23 StVZO):
- Mindestalter des Fahrzeuges 30 Jahre (Erstzulassungsdatum taggenau)
- Originalität ist gegeben
- Umbauten nur innerhalb der ersten 10 Jahre der Zulassung, d.h. min. 20 Jahre alt
- Mindestens Zustand 3
- Erhaltungswürdiger Zustand
Gleichzeitig erfolgt eine Untersuchung im Umfang einer HU. Die gesamte Nachweispflicht für Originalität, Alter der Umbauten etc. liegt beim Fahrzeughalter.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sein
- Änderungen sind zulässig, solange diese innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung oder ggf. des Herstellungsdatums erfolgt sind oder hätten erfolgen können sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe
- Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein und den unten definierten Mindestzustand erfüllen
Der Mindestzustand wird wie folgt definiert:
- Unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage: ohne erkennbare technische Mängel
- Lediglich leichte Gebrauchsspuren (für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessen Patina ja, jedoch nicht „verbraucht“)
- Wesentliche Teile dürfen nicht fehlen
- Keine erkennbaren Restschäden von Unfällen sowie keine Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung
- Alle wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand