Seit 1. Dezember 1999 ersetzt die Sicherheitsprüfung (SP) die Zwischenuntersuchung (ZU) sowie die Bremsensonderuntersuchung (BSU). SP pflichtig sind Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 10 Tonnen und Kraftomnibusse sowie andere KFZ mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. Bei der SP wird nicht zwischen geringen und erheblichen Mängeln unterschieden. Jeder Mangel muss behoben sein, um die SP Marke zu erlangen, wobei nur die folgenden Punkte überprüft werden:
- Räder, Reifen
- Lenkung
- Fahrwerk, Fahrgestell, Verbindungseinrichtungen
- Bremsanlage
- Schließkräfte an kraftbetätigten Türen
Eine HU kann nur mit gültiger SP durchgeführt werden, andernfalls muss beides zusammen durchgeführt werden.