SICHERHEITSPRÜFUNG KFZ

SICHERHEITS
PRÜFUNG KFZ

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen. In diesem Beitrag erfährst Du, wie die Sicherheitsprüfung verläuft. Oder auch, welche Fahrzeuge zwingend geprüft werden müssen und welche Fristen Du einhalten musst. Darüber hinaus erhältst Du hier Informationen zu Bußgeldern und Punkten.

Warum die SP vorgenommen werden muss

Die SP wird vorgenommen, um die Verkehrstauglichkeit und -sicherheit von LKW, Bussen und Anhängern festzustellen und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Um Verkehrsunfälle zu verhindern, wird überprüft, welche Verschleißteile frühzeitig ausgetauscht und repariert werden müssen. Dabei solltest Du beachten, dass die Hauptuntersuchung (HU) immer nur mit gültiger Sicherheitsprüfung durchgeführt werden kann. Folglich kannst Du beide Prüfungen gemeinsam an einem Termin vornehmen. Schon gewusst? Früher bezeichnete man die SP auch als BSU und ZU. Zuletzt hat der Gesetzgeber die Sicherheitsprüfung am 01. Dezember 1999 neu geregelt und vereinfacht.

Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden?

Lastkraftwagen (LKW), Kraftomnibusse (Omnibusse) und Anhänger –je nach Gesamtgewicht oder Anzahl der zu befördernden Personen– müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.

  • LKW: Zulässiges Gesamtgewicht > 7,5 t
  • Omnibusse: Mehr als acht Fahrgastplätze
  • Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht > 10 t

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist für den Gesetzgeber bei diesen Fahrzeuggruppen nämlich von besonderer Wichtigkeit.

Was wird überprüft?

Bei der SP werden verschiedene Teile und Funktionen des Fahrzeugs überprüft, die die Verkehrstauglichkeit und -sicherheit betreffen. Hierzu konzentriert sich der Prüfingenieur auf folgende Fallbaugruppen, die keine Mängel aufweisen dürfen:

  • Fahrgestell, Fahrwerk und Verbindungseinrichtung
  • Lenkung
  • Reifen und Räder
  • Bremsanlage
  • Schließkräfte (an fremdkraftbetätigten Türen)

Entsprechend dokumentiert der Prüfingenieur festgestellte Mängel, welche Du binnen einer Frist von einem Monat beheben musst – ähnlich wie bei einer Hauptuntersuchung.

Warum die SP vorgenommen werden muss

Die SP wird vorgenommen, um die Verkehrstauglichkeit und -sicherheit von LKW, Bussen und Anhängern festzustellen und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Um Verkehrsunfälle zu verhindern, wird überprüft, welche Verschleißteile frühzeitig ausgetauscht und repariert werden müssen. Dabei solltest Du beachten, dass die Hauptuntersuchung (HU) immer nur mit gültiger Sicherheitsprüfung durchgeführt werden kann. Folglich kannst Du beide Prüfungen gemeinsam an einem Termin vornehmen. Schon gewusst? Früher bezeichnete man die SP auch als BSU und ZU. Zuletzt hat der Gesetzgeber die Sicherheitsprüfung am 01. Dezember 1999 neu geregelt und vereinfacht.

Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden?

Lastkraftwagen (LKW), Kraftomnibusse (Omnibusse) und Anhänger –je nach Gesamtgewicht oder Anzahl der zu befördernden Personen– müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.

  • LKW: Zulässiges Gesamtgewicht > 7,5 t
  • Omnibusse: Mehr als acht Fahrgastplätze
  • Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht > 10 t

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist für den Gesetzgeber bei diesen Fahrzeuggruppen nämlich von besonderer Wichtigkeit.

Was wird überprüft?

Bei der SP werden verschiedene Teile und Funktionen des Fahrzeugs überprüft, die die Verkehrstauglichkeit und -sicherheit betreffen. Hierzu konzentriert sich der Prüfingenieur auf folgende Fallbaugruppen, die keine Mängel aufweisen dürfen:

  • Fahrgestell, Fahrwerk und Verbindungseinrichtung
  • Lenkung
  • Reifen und Räder
  • Bremsanlage
  • Schließkräfte (an fremdkraftbetätigten Türen)

Entsprechend dokumentiert der Prüfingenieur festgestellte Mängel, welche Du binnen einer Frist von einem Monat beheben musst – ähnlich wie bei einer Hauptuntersuchung.

FAQ

Für die SP gelten unterschiedliche Fristen, die im Grunde genommen von der jeweiligen Fahrzeugklasse abhängen. 

Übrigens: Der Termin zur Sicherheitsprüfung darf ausnahmsweise um einen Monat verschoben werden, wenn Deine Werkstatt Dir keinen zeitnahen Termin zur Mängelbeseitigung anbieten kann. Allerdings muss dann die Mängelbeseitigung in der Werkstatt und die Sicherheitsprüfung bei Deinem Prüfingenieur im selben Monat liegen.

LKW mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und weniger oder gleich 12t

  • Erste Prüfung: 42 Monate nach Erstzulassung
  • Folgende Prüfungen: Immer sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

LKW mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 12t

  • Erste Prüfung: 30 Monate nach Erstzulassung
  • Folgende Prüfungen: Immer sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

Omnibusse: Mehr als acht Fahrgastplätze

  • Erste Prüfung: 6 Monate nach erster Hauptuntersuchung
  • Zweite Prüfung:  6 Monate nach zweiter Hauptuntersuchung
  • Folgende Prüfungen: Ab der dritten Hauptuntersuchung alle drei Monate. Oder zum Termin der Hauptuntersuchung.

Die Prüfmarke für die Sicherheitsüberprüfung hat zwar die gleiche Farbe wie die HU- und AU-Plakette. Sie wird jedoch am linken Fahrzeugheck angebracht. Sollte Dein Fahrzeug Mängel aufweisen, musst Du diese unverzüglich beheben lassen. Denn nach der Sicherheitsprüfung musst Du innerhalb einer Frist von einem Monat Dein Fahrzeug erneut beim Prüfingenieur vorführen (Nachprüfung). Hat Dein Fahrzeug dann die Sicherheitsprüfung ohne festgestellte Mängel bestanden, erhält Dein Fahrzeug schließlich die Prüfmarke. Ebenso erhältst Du die Marke, wenn die im Prüfprotokoll aufgeführten Mängel behoben sind. Auf der Prüfmarke ist vermerkt, wann Du Dein Fahrzeug wieder zur Sicherheitsprüfung vorzeigen musst. Außerdem sind die letzten sieben Ziffern der Fahrzeugidentifikationsnummer auf der Prüfmarke notiert. Somit kann diese Deinem Fahrzeug zweifelsfrei zugeordnet werden.

Die Frist zur Sicherheitsprüfung zu überziehen ist für Fahrzeugführer und Fahrzeughalter kostspielig. Gegebenenfalls drohen Dir auch Punkte im Zentralverkehrsregister (Flensburg). Du solltest Dich folglich frühzeitig um die Sicherheitsprüfung bemühen, ehe die Frist verstreicht. Im Folgenden erhältst Du eine Übersicht der Verstöße, Bußgelder und Punkte:

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Frist um bis zu 2 Monate überzogen

15 Euro

 

Frist zw. 2 und 4 Monate überzogen

25 Euro

 

Frist zw. 4 und 8 Monate überzogen

60 Euro

1

Frist mehr als 8 Monate überzogen

75 Euro

1

Trotz mangelhafter Verkehrssicherheit in Betrieb genommen

180 Euro

1

 

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